Bürgerentscheid zur Waldschlößchenbrücke

Aus dem Newsletter der Landeshauptstadt Dresden:
Abstimmung "Waldschlößchenbrücke": Die Beteiligung ist entscheidend
Ob die Dresdnerinnen und Dresdner mit ihrer Stimme am 27. Februar tatsächlich entscheiden, ob die Waldschlösschenbrücke gebaut wird oder nicht,

hängt davon ab, wie viele der Abstimmungsberechtigten sich am Bürgerentscheid beteiligen.

Für einen wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides "Waldschlößchenbrücke" ist eine hohe Beteiligung der Dresdner Abstimmungsberechtigten erforderlich. Grund dafür ist das so genannte Ergebnisquorum von 25 Prozent gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Danach ist es nicht nur erforderlich, dass die Frage "Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke? - einschließlich des Verkehrszuges der abgebildeten Darstellung" mehrheitlich mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet wird. Die Mehrheitsentscheidung muss darüber hinaus von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen werden.

Es genügt also nicht, dass ein Viertel der Abstimmungsberechtigten zum Bürgerentscheid geht. Vielmehr müssen die gültigen Stimmen für die von der Mehrheit getroffenen Entscheidung (entweder für "Ja" oder für "Nein") mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen.

Beim Bürgerentscheid "Waldschlößchenbrücke" am 27. Februar werden voraussichtlich rund 398.000 Dresdnerinnen und Dresdner abstimmungsberechtigt sein. Die genaue Zahl der Abstimmungsberechtigten steht erst am Abstimmungstag fest. Mindestens rund 99.500 Abstimmungsberechtigte müssen für "Ja" oder aber für "Nein" stimmen. Damit auch bei einer knappen Entscheidung für "Ja" oder für "Nein" ein wirksames Ergebnis zustande kommt, ist eine Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent wünschenswert.

Sollten sowohl Brückenbefürworter als auch Brückengegner jeweils mehr als rund 99.500 gültige Stimmen erhalten, zählt die Seite mit den meisten Stimmen.
Wenn allerdings keine Seite die geforderten rund 99.500 Stimmen erhält und das erforderliche Ergebnisquorum damit nicht erreicht wird, entscheidet der Dresdner Stadtrat über den Bau der Waldschlößchenbrücke, das heißt über die zur Abstimmung gestellte Frage.

Abstimmungslokale beim Bürgerentscheid "Waldschlößchenbrücke" am 27. Februar
Die Dresdnerinnen und Dresdner können am 27. Februar in 241 Abstimmungsräumen in 166 Dresdner Gebäuden ihre Stimmen für den Bürgerentscheid "Waldschlößchenbrücke" abgeben. In den meisten Fällen sind das dieselben Gebäude wie zu den Wahlen im vergangenen Jahr.
Abstimmungsberechtigte, die ihre Benachrichtigung nicht bekommen oder verlegt haben, sollten beim Bürgertelefon 4 88 11 20 nach dem Abstimmungslokal fragen. Sie können dann mit dem Personalausweis oder Reisepass ins Abstimmungslokal gehen und ihre Stimme abgeben.

 

 

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