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Durchgang verboten

Seit geraumer Zeit kündet ein Schild auf dem Leinpfad unterhalb des "Schlosses Übigau" davon, dass der Durchgang am Schiffskran wegen Einsturzgefahr verboten ist.

Leinpfad gesperrt (Foto: F. Philipp)Schade, nachdem der Leinpfad kein Radweg werden kann, ist nun auch den Fußgängern die Benutzung nicht mehr erlaubt.