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Leinenzwang für Hunde

Ein mehrheitlicher Beschluss des Ortsbeirates vom 16.11.99 regelt das Führen von Hunden. Danach ist in Pieschen Leinenzwang. Ausnahmen gelten auf den Flächen Kaditz/Mickten zwischen Sternstraße und Lommatzscher Straße, Freifläche an der Liststraße/Ecke Großenhainer Straße, Flutrinne Böcklinstraße, Serkowitzer Straße und Neuländer Straße.